08.03.2010
Deutschland: Passende Verhütung abhängig vom Wohnort
Der pro familia-Bundesverband weist zum Internationalen Frauentag heute auf ein ganz spezielles Thema hin: "In Deutschland sind Frauen durch die Nichtberücksichtigung von Verhütungskosten im Regelsatz für Sozialhilfe und Alg II benachteiligt", heißt es in einer pro familia-Presseerklärung.
Auch seien für Frauen mit geringem oder keinem Einkommen die Wahlmöglichkeiten in Bezug auf Verhütung deutlich eingeschränkt. Methoden der Familienplanung, die einmalige oder alle paar Jahre anfallende höhere Kosten verursachen, kämen für diese Frauen nicht in Frage, auch wenn diese Methoden für ihre jeweilige Situation am geeignetsten wären, kritisiert pro familia.
„Das Menschenrecht auf Familienplanung gilt für alle Frauen und Männer“, sagte Dr. Gisela Notz, Vorsitzende des pro familia-Bundesverbands. Doch Frauen hätten immer noch die höhere finanzielle Belastung und trügen die Hauptlast der Folgen fehlender oder versagender Verhütung. Sozial benachteiligte Frauen, zum Beispiel ALG II- und Sozialgeld-BezieherInnen, könnten Verhütungsmittel meist nicht von ihrem Regelsatz für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (359 Euro pro Monat, davon sind 14 Euro für Gesundheitsvorsorge vorgesehen) bezahlen und erhalten seit dem Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) am 1. Januar 2004 keine Hilfe zur Familienplanung mehr.
Seit Jahren fordert pro familia, dass der Zugang zu möglich sicheren und bezahlbaren Verhütungsmethoden allen Menschen offen stehen muss. Das heißt, Verhütungskosten müssten wieder in den Regelsätzen der Sozialhilfe berücksichtigt werden. Einige Kommunen würden auch den dringenden Handlungsbedarf sehen und hätten regionale Zuschuss- und Finanzierungsmodelle geschaffen, viele davon mit zeitlicher Befristung. beschreibt pro familia.
Die pro familia begrüßt diese Regelungen, betonte aber gleichzeitig, dass der Zugang zu Verhütung nicht vom Wohnort und der Haushaltskasse der
Kommunen abhängen dürfe! Stattdessen sei eine bundesweite gesetzliche Lösung gefordert. "Laut einer aktuellen Befragung in pro familia-Beratungsstellen sind vor allem in den ostdeutschen Bundesländern keine Finanzierungsmodelle bekannt, und das, obwohl dort bekanntlich die Armutsrisiken mit am höchsten sind", heißt es in der Presseerklärung.
„Aus Beratungsgesprächen wissen wir, dass Klientinnen zunehmend das Problem haben, Verhütung zu finanzieren und dass ALG II- und Sozialgeld-Bezieherinnen aufgrund des eng bemessenen Regelsatzes nichts ansparen können“, sagte Dr. Gisela Notz. Deshalb mehre sich die Zahl der
Frauen, die auf billigere und weniger sichere Verhütungsprodukte umsteigen oder ganz auf Verhütung verzichten und eine ungewollte Schwangerschaft riskieren.
Illustrative Fallbeispiele für das Problem des Zugangs zu passenden und erschwinglichen Verhütungsmitteln bzw. frei gewählter Verhütungsmethode hat pro familia aus ihrer Beratungspraxis zusammengestellt. Hier die pdf-Datei.
Quelle: pro familia / 07.03.2010
Auch seien für Frauen mit geringem oder keinem Einkommen die Wahlmöglichkeiten in Bezug auf Verhütung deutlich eingeschränkt. Methoden der Familienplanung, die einmalige oder alle paar Jahre anfallende höhere Kosten verursachen, kämen für diese Frauen nicht in Frage, auch wenn diese Methoden für ihre jeweilige Situation am geeignetsten wären, kritisiert pro familia.
„Das Menschenrecht auf Familienplanung gilt für alle Frauen und Männer“, sagte Dr. Gisela Notz, Vorsitzende des pro familia-Bundesverbands. Doch Frauen hätten immer noch die höhere finanzielle Belastung und trügen die Hauptlast der Folgen fehlender oder versagender Verhütung. Sozial benachteiligte Frauen, zum Beispiel ALG II- und Sozialgeld-BezieherInnen, könnten Verhütungsmittel meist nicht von ihrem Regelsatz für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (359 Euro pro Monat, davon sind 14 Euro für Gesundheitsvorsorge vorgesehen) bezahlen und erhalten seit dem Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) am 1. Januar 2004 keine Hilfe zur Familienplanung mehr.
Seit Jahren fordert pro familia, dass der Zugang zu möglich sicheren und bezahlbaren Verhütungsmethoden allen Menschen offen stehen muss. Das heißt, Verhütungskosten müssten wieder in den Regelsätzen der Sozialhilfe berücksichtigt werden. Einige Kommunen würden auch den dringenden Handlungsbedarf sehen und hätten regionale Zuschuss- und Finanzierungsmodelle geschaffen, viele davon mit zeitlicher Befristung. beschreibt pro familia.
Die pro familia begrüßt diese Regelungen, betonte aber gleichzeitig, dass der Zugang zu Verhütung nicht vom Wohnort und der Haushaltskasse der
Kommunen abhängen dürfe! Stattdessen sei eine bundesweite gesetzliche Lösung gefordert. "Laut einer aktuellen Befragung in pro familia-Beratungsstellen sind vor allem in den ostdeutschen Bundesländern keine Finanzierungsmodelle bekannt, und das, obwohl dort bekanntlich die Armutsrisiken mit am höchsten sind", heißt es in der Presseerklärung.
„Aus Beratungsgesprächen wissen wir, dass Klientinnen zunehmend das Problem haben, Verhütung zu finanzieren und dass ALG II- und Sozialgeld-Bezieherinnen aufgrund des eng bemessenen Regelsatzes nichts ansparen können“, sagte Dr. Gisela Notz. Deshalb mehre sich die Zahl der
Frauen, die auf billigere und weniger sichere Verhütungsprodukte umsteigen oder ganz auf Verhütung verzichten und eine ungewollte Schwangerschaft riskieren.
Illustrative Fallbeispiele für das Problem des Zugangs zu passenden und erschwinglichen Verhütungsmitteln bzw. frei gewählter Verhütungsmethode hat pro familia aus ihrer Beratungspraxis zusammengestellt. Hier die pdf-Datei.
Quelle: pro familia / 07.03.2010